Das beste vorab: Niemand muss seine Altanlage abschalten!
Im Jahr 2000 gingen in Deutschland die ersten PV-Anlagen nach dem neuen Energie-Einspeise-Gesetz (EEG) ans Netz. Die Anlagen wurden 20 Jahre lang vergütet und damit refinanziert. Mit dem Auslaufen der EEG-Vergütung und der Kündigung der Altverträge muss nun über den Weiterbetrieb der sogenannten Ü-20-Anlagen entschieden werden.
Mit der Neufassung des EEG zum 01.01.2021 haben die Anlagenbetreiber 3 Möglichkeiten zur Wahl:
Variante 1
Die Anlage wird ohne Veränderung weiter betrieben. Der erzeugte Strom wird zu Markteinkaufspreisen von ca. 3 bis 4 Cent pro kWh vergütet, es fallen Zählergebühren an, EEG-Abgaben werden nicht erhoben. Diese Variante ist zwar ökologisch sinnvoll, jedoch wirtschaftlich nicht zufrieden stellend.
Variante 2
Der Betreiber bietet den erzeugten PV-Strom einem Direktvermarkter (z.B. Ökostromanbieter) an und erhält eine leicht höhere Vergütung. Diese Variante ist bei kleineren Anlagen bis etwa 5 kWp kaum wirtschaftlich, größere Anlagen werden einen kleinen Überschuss erzielen.
Variante 3
Die Ü-20-Anlage wird auf Eigenverbrauch umgestellt. Ohne Veränderung an der Anlage selbst wird der tagsüber erzeugte Strom zeitgleich im Haus verbraucht und ersetzt den Strombezug vom Energieversorger. So kann der Betreiber mit dem (kostenlosen) PV-Strom den Kaufstrom ersetzen und auf diese Art eine nicht unerhebliche Einsparung an Stromkosten realisieren. Das Einsparpotential beträgt etwa 30-35% des Solarertrages.
Um die Anlage auf Eigenstromnutzung umzustellen, muss die Änderung der Zähler durch den konzessionierten Elektrobetrieb beim Netzbetreiber beantragt werden. Daraufhin wird die Anlage elektrisch und unter Beachtung der technischen Anschlussbedingungen direkt an den Hausverknüpfungspunkt angeschlossen.
Variante 3 plus Batterie
Um den Anteil des Eigenstroms zu erhöhen (etwa 80-90% des Solarertrages), kann die Anlage in dem Zuge mit einem Lithium-Ionen Batteriespeicher ausgerüstet werden. Dafür wird entweder ein zusätzlicher Batterie-Wechselrichter eingebaut, oder der Alt-Wechselrichter (Lebensdauer?) wird gegen einen modernen Hybrid-Wechselrichter mit erhöhtem Wirkungsgrad ausgetauscht, an dem gleichzeitig der Batteriespeicher angeschlossen wird. Aktuelle Geräte können über eine APP überwacht werden und haben zusätzliche Funktionen wie z.B. Ansteuerung von Klimaanlagen oder Ladeboxen.
Für Ü-20 Anlagen lohnt sich sowohl ökologisch, als auch wirtschaftlich der Umbau auf den Eigenverbrauch. Die Module sind längst noch nicht verbraucht, fast ausnahmslos funktionsfähig (kann geprüft werden) und haben ein weiteres Anlagenleben vor sich. Ü-20 Anlagen können aber auch modernisiert und aufgerüstet werden, je nach Anforderung auf eine moderne Energiezentrale mit Batteriespeicher, Heizungsunterstützung und Wallbox für ein E-Auto. EEG-Abgaben werden entgegen früherer Ankündigungen für diese ertüchtigten Altanlagen nicht erhoben.